Häufig gestellte Fragen
Lohnt sich der Verein für jeden?
Der Verein lohnt sich nicht für jeden. Wir raten Euch zum Verein ab einem Initialinvest von 3.500 USD um von den Angeboten profitieren zu können. Besonders vorteilhaft kann die Mitgliedschaft sein, wenn man Investmentpakete aus realisierten Gewinnen (Buchgeld) gestartet hat.
Reinvestiert ohne externe Einzahlungen?
In den meisten Fällen wird die Staatsanwaltschaft die Investmentpakete nicht berücksichtigen, wenn kein Nachweis vorliegt. Dennoch haben einige Anwälte die Meinung vertreten, dass ihr einen zivilrechtlichen Anspruch auf euer Geld habt. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit hättet ihr auszahlen und direkt wieder einzahlen können, um den von der Staatsanwaltschaft geforderten Nachweis über den Geldfluss zu erbringen. Hier kommt auch das Finanzamt ins Spiel.
Der Kreis der verdächtigen Personen ?
Mehrere verdächtige Personen zu benennen, gegen die sich die Forderungen richten, kann die Erfolgsaussichten der Ansprüche erhöhen. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft alle nachweislich involvierten Personen zu prüfen. Die Zivilansprüche können sich somit durchaus gegen mehrere Personen richten.
Als passives Mitglied mitreden?
Obwohl passive Mitglieder nicht abstimmen können, sind sie eingeladen, im Vereinschat über alle anstehenden Entscheidungen mit zu diskutieren.
Für wen kann der Verein tätig sein?
Der Verein kann und darf nur für seine Mitglieder tätig sein, was auch für Auszahlungen gilt.
Rechtsauffassung zu den Investmentpaketen?
Einige Anwälte vertreten die Auffassung, dass es für die Investmentpakete, durch die Aussage „You can´t loose your money“, sowie die Bezeichnung als „No Risk Trading Bot“ ein Leistungsversprechen gegeben hat.
Kann der Verein rechtliche Schritte einleiten?
Ja, der Verein kann eine Klage für seine Mitglieder einreichen, um diese Ansprüche geltend zu machen. Ob dies geschehen wird, steht derzeit noch nicht fest, da es sinnvoll ist, zunächst das Strafverfahren zu beobachten. Wichtig ist, dass wir steuerliche Belastungen für „Buchgeld“ vermeiden, um das zu erreichen sollten wir rechtlichen Rat einholen.
Werden zusätzliche Kosten anfallen?
Ob zusätzliche Kosten anfallen werden, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Dies hängt zum einen davon ab, wieviele Mitglieder bis zum Stichtag 15.12.2024 beitreten, zum anderen von den zukünftigen Entscheidungen der Mitglieder und nicht zuletzt von den Ergebnissen der Beitreibungsmaßnahmen. Generell haben wir die Richtlinie: Kosten so hoch wie nötig, so gering wie möglich.
Wann rechnen wir mit ersten Auszahlungen?
Wir rechnen mit mindestens einem Jahr, bis erstes Geld fließen kann. Wenn es schneller geht, freuen wir uns alle darüber.
Was passiert mit überschüssigem Geld?
Sollte mehr Geld zurückfließen, als unsere Mitglieder Forderungen haben, wird der überschüssige Betrag an die Staatsanwaltschaft ausgehändigt.
