Here We Go ...
Bitte lies die Aufnahmeerklärung, sowie die Definitionen und die Beitragsordnung sorgfältig durch und bestätige sie anschließend. Es ist wichtig, dass du alle Informationen verstehst, da du mit deiner Bestätigung einen verbindlichen Vertrag eingehst. Vielen Dank für dein Verständnis
Aufnahmeerklärung
Ich bestätige hiermit,
dass ich mindestens einen Account auf der Plattform NEL CEX oder Easy Earn, seinerzeit betrieben durch die New Eternal Life S.A. angelegt, oder einen Einzelvertrag geschlossen habe.
dass meine zum jetzigen Zeitpunkt auf der Plattform Easy Earn ausgewiesene Deposit Summe dem Return of Investment gemäß den Definitionen des Vereins NEL-RFunds entspricht. (falls nicht, bitte in der Nel-RFunds community melden)
dass ich meine Transaktionen auf der CEX zum Zweck der Ermittlung eventuell erstattungsfähiger Beträge und für die Strafverfolgung wahrheitsgemäß im internen Vereinsbereich angeben werde.
Wer den Paypal-Käuferschutz in Anspruch genommen hat, verpflichtet sich unter Vorlage der Belege von Paypal (Mailverkehr), dem Verein gegenüber den erhaltenen Betrag anzugeben.
Die nachgewiesene ROI Summe kann mir als Vereinsmitglied vom Verein erstattet werden, sofern der Verein über die Mittel zur Auszahlung verfügt. Hierfür wird jeweils eine separate Vereinbarung mit dem Mitglied in Höhe der anstehenden Auszahlung geschlossen.
Mit dieser gehen die Ansprüche auf den Verein über.
Ich verstehe und bestätige, dass der Verein meine Forderung, somit die Forderung aller Mitglieder gegen jene Personen geltend machen wird, die die Anlegergelder veruntreut bzw. entwendet haben.
Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verein meine Interessen in dieser Sache vertritt und bestätige meine Kostenbeteiligung.
Ich bestätige, dass ich in Höhe eventueller Rückzahlungen durch den Verein keine weitere Forderung gegen NEL S.A. habe. (Keine doppelte Entschädigung, durch eventuelle behördliche Massnahmen) Die Forderung in Höhe der Auszahlung steht dem Verein zu und wird von diesem geltend gemacht.
Der Verein beauftragt die Beitreibung, stellvertretend für seine Mitglieder.
Gelder, die durch die Beitreibung zurückerlangt werden, werden den Vereinsmitgliedern gemäß den Definitionen des Vereins Zug um Zug nach wirtschaftlicher Fähigkeit ausgezahlt.
Es liegt im Ermessen des Vereins, eine Auszahlungsreihenfolge festzulegen. Die Auszahlungsreihenfolge ist unter dem Menüpunkt Definitionen nachzulesen. Wenn nur ein unbedeutender Betrag zur Verfügung steht, wird die Auszahlung aufgeschoben.
Der Verein verpflichtet sich, eine angemessene Vorgehensweise anzustreben, die auch, je nach zur Verfügung stehendem Vermögen, variiert wird. Es wird nach wirtschaftlichen und sozialverträglichen Aspekten entschieden.
Bis zum Erreichen meines Return of Investment gemäß Definition gilt das obige als vereinbart.
Über den Return of Investment (ROI) von EE , CEX Usern oder Einzelverträgen hinaus realisierte Gewinne bis einschließlich 29. April 2024 auf den Plattformen Easy Earn und CEX können vom Verein erstattet werden, sofern die Betreibungen den ermittelten ROI Betrag übersteigen.
Die Mitglieder werden, sofern nötig, über den Mitgliedsbeitrag hinaus, an den Kosten des Vereins prozentual anteilig beteiligt.
Insbesondere, aber nicht abschließend, Ermittlungskosten, Betreibungskosten, Gerichtskosten, Gründungs- und Anwaltskosten, laufende Betriebskosten und anderes.
Eine Auszahlung durch den Verein ist nur quotal möglich, falls die gestohlenen Assets beigetrieben werden.
Der Verein haftet nicht für die fehlenden/entwendeten Summen und geht auch keine Rechtspflicht für die Erstattung an die Anleger ein.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Annahme unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll automatisch (ohne weitere Verhandlungen durch die Parteien) eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Definitionen
Einzahlung:
Gelder (FIAT oder Krypto), die von einem Nicht-NEL Konto auf ein NEL Konto überwiesen wurden mit einer nachweislichen Transaktion
Auszahlung:
Gelder (FIAT oder Krypto), die von einem NEL Konto auf ein Nicht-NEL Konto überwiesen wurden mit einer nachweislichen Transaktion
Return of Investment (ROI):
Einzahlungen (nachgewiesener Geldfluss von außen zu den Plattformen NELCEX und EasyEarn, sowie Geldfluss von außen, aufgrund Einzelverträgen)
abzüglich aller
Auszahlungen (Geldfluss von den Plattformen NELCEX und EasyEarn, sowie Wallets zur Abwicklung von Privatverträgen, welche unter Kontrolle des Users und unter seiner Verfügungsgewalt waren, erhaltene Zahlungen über Paypal Käuferschutz)
Verein:
Schweizer Verein NEL-RFunds inkl. dem Verein zugehörige Verbunde. Der Verein hat sich durch geschädigte Anleger der NEL S.A. gegründet, zum Zweck der gemeinsamen Schadensbegrenzung und Rechtsverfolgung.
Der Verein handelt im Sinne seiner Statuten. Er behält sich das Recht vor, seine Definitionen, Abläufe, Handlungen, Teilnehmer, Pläne, Ziele, Kommunikation, Verbindlichkeiten, etc. im Sinne der Statuten jederzeit zu ändern.
Mitglieder:
Vormalige NEL User, die nicht disqualifiziert sind. Disqualifizierte NEL User sind solche, die für NEL oder ihre Investoren einen Schaden verursacht haben oder mit solchen unterstützend in Verbindung stehen. Der Verein behält sich vor, solche User nach eigenem Ermessen zu identifizieren und diese nicht als Mitglieder aufzunehmen oder mit seinen Tätigkeiten zu unterstützen
Realisierte Gewinne:
Renditen aus, auf den Plattformen Easy Earn und NEL CEX abgeschlossene Investmentpaketen, die bis Ende der vereinbarten Laufzeit gehalten wurden und bis einschließlich 29. April 2024 fällig waren.
Beispiel 1: 90 Tage Paket abgeschlossen am 15. Januar abgelaufen am 14. April =
realisierter Gewinn
Beispiel 2: 90 Tage Paket abgeschlossen am 15. März, abgelaufen am 13. Juni =
kein realisierter Gewinn, nur die Höhe des Investmentpaketes wird berücksichtigt
Geplante Auszahlungsreihenfolge falls die gestohlenen Assets beigetrieben werden können:
- ROI (Return of Investment) Easyearn
- ROI (Return of Investment) NELCEX
- ROI (Return of Investment) Einzelverträge
- Realisierte Gewinne
(Änderungen vorbehalten)
Quotal und unter Beteiligung an den Kosten des Vereins
Beitragsordnung
- 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann nur von stimmberechtigter Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in Art. 15 der Vereinssatzung in der Fassung vom 31.08.2024
- 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
- 3 Beitragshöhe
Jedes passive Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 120 CHF (wird zum Tageskurs umgerechnet) zu zahlen. Jedes aktive Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 150 CHF (wird zum Tageskurs umgerechnet) zu zahlen.
Amtierende Vorstände und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
- 4 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren, Paypal oder in USDT auf die Tronwallet des Vereins TKioinqQ61wfpBE5ibnzx8Am46pcevBLdv zu zahlen.
Das Vereinskonto wird geführt bei:
Bank:
IBAN:
BIC:
Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 1 CHF pro Mahnung erhoben.
Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
- 5 Gebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt 25 CHF (ca. 26,50 Euro oder 29,00 USD)
Für besondere Dienstleistungen des Vereins an seine Mitglieder wird ein separates Preisverzeichnis erstellt.
- 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
- 7 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit dem Ende der Mitgliedschaft.
- 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 31.08.2024 in Kraft.
Vollständige Registrierung als aktives Mitglied
